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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.12.2024​

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verantwortlicher für den Inhalt und die Datenverarbeitung

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf dieser Website im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

SAIMEX PERSONAL
Inhaber: Herr Vasgen Sargsyan
Buchholzstraße 7
32602 Vlotho
Deutschland
E-Mail: info@saimex-personal.de
Steuer-Nr.: Auf Anfrage
UST-ID-Nr.: DE314415531

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SAIMEX PERSONAL

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Die SAIMEX PERSONAL (im Folgenden „SAIMEX“) erbringt ihre Leistungen im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). SAIMEX verfügt über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und verpflichtet sich, den Kunden bei einem Wegfall dieser Erlaubnis unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern (im Folgenden „Mitarbeiter“) an den Kunden zur Erbringung von Arbeitsleistungen im Rahmen des Weisungsrechts des Kunden. Der Mitarbeiter verbleibt im Arbeitsverhältnis zu SAIMEX. Die Überlassung erfolgt ausschließlich für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit und die vereinbarten Einsatzbedingungen.

1.3 Änderungen der vereinbarten Einsatzbedingungen (insbesondere Tätigkeit, Arbeitszeit, Einsatzort) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SAIMEX. Eine Abordnung an Dritte oder der Einsatz des Mitarbeiters außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAIMEX unzulässig.

2. Verpflichtungen des Kunden

2.1 Der Kunde übernimmt während der Überlassung die arbeitsorganisatorische Eingliederung des Mitarbeiters und ist verantwortlich für die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen, tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Bereich des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), der Arbeitssicherheit sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

2.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Mitarbeiter ordnungsgemäß in die Tätigkeit und die spezifischen Gefährdungen des Arbeitsplatzes einzuweisen. Dies umfasst auch eine sorgfältige Überprüfung der Verständlichkeit der Arbeitsanweisungen, insbesondere bei Mitarbeitern mit unzureichenden Deutschkenntnissen. Die notwendigen Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren und SAIMEX auf Verlangen vorzulegen.

2.3 Der Kunde hat SAIMEX unverzüglich zu informieren, wenn der überlassene Mitarbeiter in den letzten sechs Monaten vor Überlassungsbeginn ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden oder einem mit diesem rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen unterhalten hat.

2.4 Für die Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen, insbesondere für Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, ist der Kunde verantwortlich.

3. Arbeitszeiterfassung und Vergütung

3.1 Die Arbeitszeiten der überlassenen Mitarbeiter werden durch den Kunden wöchentlich mittels eines von SAIMEX bereitgestellten Stundennachweises dokumentiert und durch den Kunden oder dessen Bevollmächtigten schriftlich bestätigt. Die Unterzeichnung des Stundennachweises gilt als Anerkennung der darauf dokumentierten Arbeitszeiten.

3.2 Einwendungen gegen den Stundennachweis sind innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Kalendertagen nach Zugang der den Stundennachweis betreffenden Rechnung schriftlich geltend zu machen. Erfolgt dies nicht, gilt der Stundennachweis als genehmigt.

3.3 Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis der vereinbarten Stundenvergütung zuzüglich etwaiger Zuschläge, insbesondere für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, gemäß den vertraglichen Bestimmungen. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels ohne Abzüge zu begleichen.

3.4 Bei Zahlungsverzug ist SAIMEX berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Zudem behält sich SAIMEX das Recht vor, bei Zahlungsverzug alle laufenden Arbeitnehmerüberlassungsverträge fristlos zu kündigen und die Mitarbeiter abzuziehen.

4. Haftung

4.1 SAIMEX haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Auswahl der überlassenen Mitarbeiter im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die aus der Arbeitsleistung der überlassenen Mitarbeiter resultieren, ist ausgeschlossen.

4.2 Für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von SAIMEX oder deren gesetzlichen Vertretern entstehen, haftet SAIMEX uneingeschränkt. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet SAIMEX auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal bis zu einem Betrag von 100 EUR.

4.3 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die gesetzliche Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

5. Übernahme und Vermittlungsprovision

5.1 Geht der Kunde oder ein mit diesem verbundenes Unternehmen während der Dauer der Arbeitnehmerüberlassung oder innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Überlassung ein Arbeitsverhältnis mit dem überlassenen Mitarbeiter ein, schuldet der Kunde SAIMEX eine Vermittlungsprovision.

5.2 Die Höhe der Provision richtet sich nach der Dauer der vorangegangenen Überlassung:

  • Bis zu drei Monaten: 30% des Bruttojahresgehalts,
  • Nach drei bis sechs Monaten: 25%,
  • Nach sechs bis neun Monaten: 20%,
  • Nach neun bis zwölf Monaten: 15%.

5.3 Bei der Direktvermittlung eines Mitarbeiters ohne vorangegangene Arbeitnehmerüberlassung beträgt die Vermittlungsprovision 25% des vereinbarten Bruttojahresgehalts.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, SAIMEX unverzüglich über den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem überlassenen Mitarbeiter zu informieren und die Höhe des vereinbarten Bruttojahresgehalts nachzuweisen.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle von SAIMEX übermittelten Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind ausgeschlossen. SAIMEX behält sich vor, die AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der SAIMEX PERSONAL, sofern gesetzlich zulässig.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Kontakt

SAIMEX PERSONAL
Buchholzstraße 7
32602 Vlotho
E-Mail: info@saimex-personal.de
Telefon: +49 (0)5228 1234567

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